Arbeitgeberbescheinigungen für die Beschäftigung einer werdenden Mutter
Sobald ein Unternehmen Kenntnis erhält, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist, muss die Aufsichtsbehörde – in Bayern das zuständige Gewerbeaufsichtsamt – informiert werden. Wir stellen Ihnen den Link zu Ihrem Aufsichtsamt zur Verfügung.