Das Bundeskabinett hat am 16. November 2011 die Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 beschlossen. Danach sinkt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 19,9 Prozent auf künftig 19,6 Prozent. Ebenfalls mit Wirkung zum 01. Januar 2012 wird der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung von 26,4 Prozent auf 26,0 Prozent reduziert.
Die bayerischen Arbeitgeberverbände hatten sich in den vergangenen Wochen und Monaten gemeinsam mit der BDA - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die bestehenden Beitragssatzsenkungsspielräume in der gesetzlichen Rentenversicherung genutzt werden müssen. Dieser Forderung wird der vorgelegte Kabinettsbeschluss gerecht.
Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden die Unternehmen durch die Beitragssatzsenkung auf Jahresbasis voraussichtlich um rund 1,3 Milliarden Euro entlastet.
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