Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Aufhebung der Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) am 02. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 03. Dezember 2011 in Kraft getreten ist.
Damit sind die Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht vollständig befreit. Es werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen bzw. die bisher gespeicherten Daten gelöscht.

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