Vorstand und Aufsichtsrat des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) haben am 03. November 2011 den Beitragssatz für das Jahr 2011 auf 1,9 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage festgesetzt. Damit liegt der diesjährige Beitragssatz auf demselben Niveau wie im vergangenen Jahr und deutlich unter dem gewichteten durchschnittlichen Beitragssatz der letzten fünf Jahre (4,6 Promille) sowie unter dem gewichteten durchschnittlichen Beitragssatz über alle 37 Geschäftsjahre (3,1 Promille).
Vor allem die günstige Entwicklung des Insolvenzgeschehens hat dafür gesorgt, dass der Beitragssatz auf einem niedrigeren Niveau festgesetzt werden konnte als dies zur Jahresmitte vom PSV erwartet wurde (Vorausschätzung vom 04. Juli 2010: 2,6 Promille).
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass in diesem und in den folgenden zwei Jahren zusätzlich zum diesjährigen PSV-Beitrag entsprechend dem Beitragsbescheid aus 2009 ein Beitrag in Höhe von 1,5 Promille von den PSV-Mitgliedern zu entrichten ist.
Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes für 2011 erfolgt mit dem Jahres-Beitrags-bescheid, der demnächst an die PSV-Mitgliedsunternehmen versandt wird. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2012 getroffen.
Darüber hinaus hat der PSVaG eine Insolvenzübersicht zum 30. September 2011 vorgelegt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat die Zahl der Insolvenzverfahren, die zu einer Leistungspflicht des PSVaG führten, deutlich von 675 auf 472 abgenommen. Die Zahl der betroffenen Versorgungsberechtigten ist im Vergleich zum Vorjahreswert von 19.547 auf 16.312 gesunken. Infolgedessen hat sich auch der Leistungsaufwand im gleichen Zeitraum von 302 Millionen Euro auf ca. 298 Millionen Euro leicht reduziert.
Die vom PSVaG veröffentlichte Pressemitteilung sowie eine Übersicht über die Insolvenzentwicklung finden Sie im Anhang.

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