Letzte Aktualisierung: 08. September 2011
Bei der Anforderungsermittlung wird aus der definierten Arbeitsaufgabe abgeleitet, welche Anforderungen der ausführende Mitarbeiter (mindestens) erfüllen muss, um die beschriebene Arbeitsaufgabe ausführen zu können.
Die Anforderungsermittlung muss für jeden Arbeitsplatz separat durchgeführt werden. Ähnliche Arbeitsaufgaben können jedoch zusammengefasst betrachtet werden.
Sind die für die Erfüllung einer Arbeitsaufgabe erforderlichen Anforderungen definiert, muss die Arbeitsaufgabe gemäß den Eingruppierungskriterien des ERA-TV bewertet werden.
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Die tariflichen Orientierungsbeispiele bieten Anhaltspunkte für die Eingruppierung. Eingruppierungskriterien nach ERA-TV sind fachliche Qualifikation und Handlungsspielraum. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den allgemeinen Eingruppierungsbestimmungen des ERA-TV (§ 2 ERA-TV).Die Arbeitswissenschaft unterstützt Sie bei der Eingruppierung von neu eingerichteten Stellen, bei Umgruppierungen und bei der Überprüfung der Eingruppierung. Sie informiert und berät über die Anwendung der Orientierungsbeispiele. Wenden Sie sich hierzu an Ihre regionalen Ansprechpartner.