Eine hier getroffene
Auswahl wird der Merkliste oben
hinzugefügt.
Login

Angemeldet bleiben Info

Angemeldet bleiben

Wenn Sie dieses Kästchen aktivieren, müssen SIe sich bei Ihrem nächsten Besuch auf dieser Seite nicht erneut einloggen. Ihre Zugangsdaten bleiben bis zu 60 Tagen gespeichert. Mit Klick auf "logout" deaktivieren Sie die automatische Anmeldung.

Passwort vergessen?

Ansprechpartner

Georg Feldmeier
Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft
E-Mail

Mira Vierow
Koordination Arbeitswissenschaft
E-Mail

Hotline Arbeitswissenschaft

Hotline Arbeitswissenschaft

Telefon: 089-551 78-400

Montag - Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

Veranstaltungen Arbeitswissenschaft

Veranstaltungen Arbeitswissenschaft

Politische Positionen

Mehr zum Thema Arbeitswissenschaft lesen Sie im

Diese Seite empfehlen

Drucken
Leistungen
Letzte Aktualisierung: 20. April 2012

Definition der Arbeitsaufgabe

Im tariflichen ERA-System erfolgt die Eingruppierung aufgrund der Anforderungen der gesamten übertragenen Arbeitsaufgabe. Der Arbeitgeber hat bei der Definition der Arbeitsaufgaben einen weiten Gestaltungsspielraum. Der Arbeitgeber legt fest, welche Arbeitsaufgaben im Betrieb, von welchen Abteilungen und welchen Personen ausgeführt werden.

Auch welche Bündel von Einzelaufgaben der Arbeitgeber als Arbeitsaufgabe auf einzelne Mitarbeiter delegiert, unterliegt seiner Gestaltungsfreiheit. Mittelbar ist mit dieser Gestaltungsfreiheit die Frage verbunden, ob die getroffene Festlegung im Sinne der ERA-Eingruppierungskriterien zweckmäßig ist.

Die Arbeitswissenschaft berät bei der zweckmäßigen Definition von Arbeitsaufgaben, die zum einen die ERA-Eingruppierungskriterien und zum anderen die Aufbau- und Ablauforganisation berücksichtigt.