Im tariflichen ERA-System erfolgt die Eingruppierung aufgrund der Anforderungen der gesamten übertragenen Arbeitsaufgabe. Der Arbeitgeber hat bei der Definition der Arbeitsaufgaben einen weiten Gestaltungsspielraum. Der Arbeitgeber legt fest, welche Arbeitsaufgaben im Betrieb, von welchen Abteilungen und welchen Personen ausgeführt werden.
Auch welche Bündel von Einzelaufgaben der Arbeitgeber als Arbeitsaufgabe auf einzelne Mitarbeiter delegiert, unterliegt seiner Gestaltungsfreiheit. Mittelbar ist mit dieser Gestaltungsfreiheit die Frage verbunden, ob die getroffene Festlegung im Sinne der ERA-Eingruppierungskriterien zweckmäßig ist.
Die Arbeitswissenschaft berät bei der zweckmäßigen Definition von Arbeitsaufgaben, die zum einen die ERA-Eingruppierungskriterien und zum anderen die Aufbau- und Ablauforganisation berücksichtigt.

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