Änderung der Sozialversicherungspflicht für dual Studierende
Am 02. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag der gesetzliche Änderung zur Sozialversicherungspflicht von dual Studierenden zugestimmt. Ab dem 01. Januar 2012 ist in Bayern das Studium mit vertiefter Praxis der Ausbildung gleichgestellt und damit sozialversicherungspflichtig.