Zeitarbeit: Aktuelles zum Vorgehen der Sozialversicherungsträger und Rechtsprechung über die Tarifunfähigkeit der CGZP
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 zur Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen beschäftigt weiterhin Zeitarbeitsunternehmen, Einsatzbetriebe, Sozialversicherungsträger und Gerichte.