Mit Einführung des EntgeltRahmenAbkommens (ERA) beziehungsweise Entgeltrahmentarifvertrags (ERA-TV) wurde das Entgeltsystem vereinheitlicht, die Differenzierung in Angestellten und Arbeiter entfällt. Nach dem ERA-TV sind alle tariflichen Arbeitnehmer in zwölf Entgeltgruppen einzugruppieren.
Die Umstellung von den bisherigen Regelungen auf die neue Systematik des ERA-TV ist im ERA-Einführungstarifvertrag (ERA-ETV) geregelt. Neben dem betrieblichen Verfahren der ERA-Ersteingruppierung behandelt der ERA-ETV die Heranführung der Arbeitnehmer an ihr neues ERA-Entgelt und die Frage der betrieblichen Kostenneutralität.
linkbox}Mit der Einführung des ERA-TV erhalten die Arbeitnehmer nicht sofort ihr neues ERA-Entgelt. Die Tarifvertragsparteien haben eine stufenweise Heranführung der Arbeitnehmer an ihr neues Tarifentgelt vereinbart. Einerseits sollte sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer ihren bisherigen Besitzstand behalten, das heißt, durch die ERA-Einführung verdient kein Arbeitnehmer weniger als zuvor. Andererseits sollte ein betrieblicher Kostensprung vermieden werden. Die Anpassung muss nach fünf Jahren abgeschlossen sein.
Informationen bietet Ihnen unser Handlungsfeld Tarifentgelt. Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung erhalten Sie durch unsere Verbandsingenieure. Wenden Sie sich bitte an Ihren regionalen Ansprechpartner. Für juristische Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in unserer Tarifabteilung oder regionalen Geschäftsstelle.

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