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Flächentarif

Letzte Aktualisierung: 02. Februar 2012

Einleitung

Der vbm gestaltet als Arbeitgeberverband im Auftrag seiner Mitgliedsunternehmen die kollektiven Arbeitsbedingungen für die Metall- und Elektroindustrie in Bayern zusammen mit der IG Metall. Das Instrument zur Regelung dieser kollektiven Arbeitsbedingungen ist der Flächentarifvertrag. Darin sind regelmäßig Bestimmungen zu der Höhe des Entgelts, der Arbeitszeit, des Urlaubs etc. festgelegt. Der Flächentarifvertrag kommt in allen Betrieben mit Tarifbindung zur Anwendung.

Unterstützung in der betrieblichen Praxis

Neben den Angeboten des ServiceCenter Tarif + Kollektive Arbeitsbedingungen unterstützt der vbm seine Mitglieder umfassend in der betrieblichen Praxis - von der Eingruppierung von Mitarbeitern über die die Möglichkeiten der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen bis hin zur Prozessvertretung. Weitere Informationen erhalten Sie im ServiceCenter Arbeitswissenschaft.

Tarifentwicklung in der M+E-Industrie

Dominierten in früheren Tarifrunden noch reine Entgeltforderungen der IG Metall, geht es in der jüngeren Tarifgeschichte verstärkt um qualitative Tarifthemen wie beispielsweise das Entgeltrahmenabkommen (ERA), Altersteilzeit und Qualifizierung.

Wichtig ist die seit 1997 zunehmend erfolgende Flexibilisierung der Tarifabschlüsse zum Entgelt, um der zunehmend volatilen Wirtschaftslage Rechnung zu tragen. Dies geschieht vor allem durch die drei Elemente Tabellenerhöhung, Einmalzahlung und betriebliche Komponente. Auch die zunehmend längeren Laufzeiten der Tarifverträge tragen zur Planungssicherheit der Arbeitgeber bei.