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Tarifbindung

Letzte Aktualisierung: 24. Januar 2012

Einleitung

Betriebe, die keine Tarifbindung beziehungsweise Haus- oder Anerkennungstarifvertrag wünschen, können die Arbeitsbedingungen einzelvertraglich sowie bedingt durch Betriebsvereinbarungen regeln. Die Regelungen der kollektiven Arbeitsbedingungen sind im OT-Bereich (ohne Tarif) im Einzelfall rechtlich kompliziert und vielschichtig.

Hier muss das Unternehmen mit den Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Betriebsräten eigenständig kommunizieren, verhandeln und Regelungen treffen. Wir erörtern mit Ihnen, ob dies der richtige beziehungsweise ein neuer Weg für Ihr Unternehmen sein kann.

Wenden Sie sich bitte an unsere Experten. Sie verfügen über eine langjährige und umfassende Erfahrung.

Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Themenbereich Betriebliche Sonderregelungen sowie zum Tarifentgelt.