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In Deutschland regelt der Staat bewusst nicht die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen.
Dies ist den Parteien eines Arbeitsvertrags vorbehalten. Die Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen für eine gesamte Branche - und dies ist eine wesentliche Vereinfachung - obliegt exklusiv den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften.
Das zur Regelung dieser kollektiven Arbeitsbedingungen bestimmte Instrument ist der Flächentarifvertrag. Im Rahmen eines Flächentarifvertrags sind regelmäßig Bestimmungen zu der Höhe des Entgelts, der Arbeitszeit, des Urlaubs etc. getroffen.
RA Georg Feldmeier
stv. Hauptgeschäftsführer
+49 (0)89-551 78-119
+49 (0)89-551 78-127
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RA Hassan-Frederic Falk
Syndikus
+49 (0)89-551 78-129
+49 (0)89-551 78-122
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RA Enno Schad
Syndikus
+49 (0)89-551 78-128
+49 (0)89-551 78-127
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Friedbert Warnecke
Syndikus
+49 (0)89-551 78-123
+49 (0)89-551 78-127
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