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Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft

In Deutschland regelt der Staat bewusst nicht die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen.

Dies ist den Parteien eines Arbeitsvertrags vorbehalten. Die Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen für eine gesamte Branche - und dies ist eine wesentliche Vereinfachung - obliegt exklusiv den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften.

Das zur Regelung dieser kollektiven Arbeitsbedingungen bestimmte Instrument ist der Flächentarifvertrag. Im Rahmen eines Flächentarifvertrags sind regelmäßig Bestimmungen zu der Höhe des Entgelts, der Arbeitszeit, des Urlaubs etc. getroffen.

Stellvertretende Hauptgeschäftsführung, Arbeitswissenschaft
Georg Feldmeier

RA Georg Feldmeier
stv. Hauptgeschäftsführer
+49 (0)89-551 78-119 +49 (0)89-551 78-127 E-Mail

Sekretariat
Sylvia Havemeister

Sylvia Havemeister

+49 (0)89-551 78-121 +49 (0)89-551 78-127 E-Mail

Koordination Arbeitswissenschaft
Mira Vierow

Mira Vierow

+49 (0)89-551 78-284 +49 (0)89-551 78-127 E-Mail

Tarifrecht, Betriebliche Sonderregelungen, ATZ
Hassan-Frederic Falk

RA Hassan-Frederic Falk
Syndikus
+49 (0)89-551 78-129 +49 (0)89-551 78-122 E-Mail

Entgelt, kollektives Arbeitsrecht
Enno Schad

RA Enno Schad
Syndikus
+49 (0)89-551 78-128 +49 (0)89-551 78-127 E-Mail

Grundsatzfragen
Monika Stiglmeier

Monika Stiglmeier
Syndika
+49 (0)89-551 79-182 +49 (0)89-551 78-127 E-Mail

Kollektives Arbeitsrecht, Betriebsvereinbarungen, Altersvorsorge

Friedbert Warnecke
Syndikus
+49 (0)89-551 78-123 +49 (0)89-551 78-127 E-Mail