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Das Bundesministerium für Justiz hat den Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie vorgelegt. Anpassungen sind auch bei den Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgesehen.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll sich künftig an dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit orientieren. Unser neuer Leitfaden zeigt, welche Anforderungen Unternehmen künftig erfüllen müssen und skizziert, wie sie diese Anforderungen Schritt für Schritt umsetzen können.