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12 Einträge
Der Rat der EU hat am Freitag, 15. März 2024, auf Botschafterebene den neuen Kompromiss zur EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie (CSDDD) gebilligt. Deutschland ist bei seiner Enthaltung geblieben. Wir geben Ihnen ein Überblick über den beschlossenen Kompromiss.
Bei der EU-Zwangsarbeitsverordnung konnte eine vorläufige Trilogeinigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU erzielt werden. Es wurden zentrale Anpassungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen. Wir informieren Sie zu den Details.
Nachhaltigkeit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert von betroffenen Unternehmen, eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung abzugeben. Unser Leitfaden unterstützt Sie dabei, eine entsprechende Erklärung für Ihr Unternehmen aufzusetzen.
Eine neue Handreichung der BAFA zeigt, wie die Zusammenarbeit zwischen großen und kleine sowie mittleren Unternehmen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gestaltet werden kann.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für kleine und mittlere Unternehmen herausgeben. Zudem wurden Hinweise für eine Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in FAQ zusammen. Die FAQ werden regelmäßig angepasst und erweitert.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt nun für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Nutzen Sie unseren QuickCheck „Nachhaltige Lieferketten“, um einen Einblick in die Anforderungen zu erhalten und zu überprüfen, inwieweit Ihr Unternehmen den neuen Regularien bereits nachkommt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zum Beschwerdeverfahren veröffentlicht. Unternehmen im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind zur Einführung entsprechender Beschwerdemechanismen verpflichtet.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat einen neuen Fragebogen veröffentlicht. Er soll Unternehmen dabei unterstützen, ihren Berichterstattungspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachkommen zu können.
Die im Branchendialog von Nationalem Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und Automobilindustrie entwickelten Handlungsanleitungen wurden nun veröffentlicht. Sie sollen bei der Umsetzung der NAP-Vorgaben in der Branche Unterstützung bieten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht. Wir stellen sie Ihnen für den Download zur Verfügung.