14.12.22 | Tarif | Vertrag
Update: Erweiterte Flexibilität bei der Inflationsausgleichsprämie II
Die Tarifvertragsparteien haben für die Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, den Stichtag der Inflationsausgleichsprämie II vom 01. März 2024 auf den 01. Dezember 2022 vorzuverlegen. Wir informieren Sie über die Details und stellen Ihnen die Vereinbarung für den Download zur Verfügung.
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