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Letzte Aktualisierung: 05. Juni 2026

Pressemitteilung

Pflegereform darf nicht zum Pflegefall werden / Brossardt: „Noch stärkere Betonung der Eigenverantwortung erforderlich“

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht bei dem vorgestellten Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz Nachbesserungsbedarf. „Die Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben gehen in die richtige Richtung. Sie sind ein Schritt hin zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung und zu einer Fokussierung der Leistungen auf große Risiken. Allerdings besteht hier weiterhin Handlungsbedarf. Wir vermissen eine noch stärkere Betonung der Eigenverantwortung, zum Beispiel durch mehr verpflichtende private kapitalgedeckte Vorsorge“, sagt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Ähnlich wie bei der Reform zur Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden nun auch bei der Pflege die Lasten ungleich verteilt. „Die Versicherten und Arbeitgeber werden übermäßig belastet. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung lehnen wir klar ab. Dadurch werden die Belastungen – erneut stärker als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – einseitig in Richtung Arbeitgeber und Versicherten verlagert. Diese kommt einer Sondersteuer auf den Faktor Arbeit gleich und ist in einer stagnierenden Konjunktur Gift für den dringend notwendigen Aufschwung“, ergänzt Brossardt. Zusammen mit der zu erwartenden Regeldynamisierung der Beitragsbemessungsgrenze kommt es im Jahr 2027 im Vergleich zu 2026 in der sozialen Pflegeversicherung zu einer Erhöhung in Höhe von voraussichtlich + 14.733 Euro (+ 21,1 Prozent).

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze trifft insbesondere Arbeitgeber und Beschäftigte in der Industrie. Für einen Fachangestellten in der Automobilindustrie und seinen Arbeitgeber beispielsweise steigt die Belastung durch die höhere Beitragsbemessung bei Gesundheit und Pflege im nächsten Jahr um 11,6 Prozent. „Zeitgleich zieht sich der Bund durch eine weitere Aussetzung des Bundeszuschusses noch stärker aus seiner finanziellen Verantwortung. Das ist inakzeptabel. Völlig offen bleibt auch, ob die angedachte Reform zur Sicherung der pflegerischen Versorgung beitragen kann. Mit Blick auf die steigende Zahl der Pflegebedürftigen wird deutlich: Es geht um nicht weniger als die Frage, wie wir künftig flächendeckend hochwertige Pflegeversorgung sicherstellen, die finanzierbar ist, und zugleich die Lasten zwischen den Generationen fair verteilen. In der Pflege herrscht Alarmstufe Rot. Zum einen müssen Versorgungsstrukturen geschaffen werden, die dem wachsenden Bedarf standhalten. Zum anderen muss ein Finanzierungsweg gefunden werden, den wir uns auch tatsächlich leisten können. Der vorliegende Entwurf ist hierfür nicht ausreichend“, so Brossardt.

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