„Die vbw weist die Forderung des DGB nach einer verpflichtenden Betriebsrente für alle Beschäftigten entschieden zurück. Die betriebliche Altersvorsorge ist zu Recht wesentlicher Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland – aber sie beruht auf Freiwilligkeit, Vertrauen und partnerschaftlicher Vereinbarung. Wer sie per Gesetz zur Pflicht macht, zerstört genau das, was sie stark macht.
Alle Anstrengungen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge müssen dem Grundsatz Rechnung tragen, dass sie eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber ist und bleiben muss. Jegliche Überlegungen, gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge einzuführen, lehnen wir ab. Sie führen zu langfristig unkalkulierbaren Kostenbelastungen der Arbeitgeber. Damit gefährden wir die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und missachten den Charakter der betrieblichen Altersvorsorge als personalpolitisches Gestaltungselement.
Die Unternehmen in Bayern und ganz Deutschland kämpfen derzeit mit steigenden Energiekosten, gedämpftem Wachstum und zunehmendem internationalem Wettbewerbsdruck. In dieser Situation zusätzliche Beitragspflichten für Arbeitgeber einzuführen, ist das falsche Signal. Es gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und den sozialen Frieden. Ein weiterer Anstieg der Lohnzusatzkosten ist schlicht nicht verkraftbar. Eine Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge gelingt, wenn auch in Deutschland die reine Beitragszusage flächendeckend, ohne Tarifvorbehalt umgesetzt werden kann, sowie es im Ausland bereits gängige Praxis ist.“