Letzte Aktualisierung: 03. Juli 2020
Position
Mehr Flexibilität – Anforderungen an tarifliche Arbeitsbedingungen
Flächentarifverträge sind ein wichtiges Instrument zur Regelung der kollektiven Arbeitsbedingungen einer ganzen Branche. Ihre Akzeptanz sinkt jedoch zunehmend, obwohl Unternehmen in einem immer größeren, dynamischeren und volatileren Wettbewerb stehen, dem auch die tariflichen Arbeitsbedingungen Rechnung tragen müssen.
Flexibilität als Stellschraube für Wettbewerbsfähigkeit
Neben der Höhe der Entgeltabschlüsse und der Kostenbelastung für die Unternehmen ist Flexibilität eine weitere Stellschraube, um international wettbewerbsfähig zu sein und langfristig Arbeitsplätze und Wertschöpfung an den Standorten Bayern und Deutschland zu bewahren und neu zu schaffen.
Dazu brauchen wir flexible Tarifverträge, die die Heterogenität unserer Industrie und der Regionen als Mindestbedingungen abbilden. Aus diesem Grund sehen die Tarifverträge der bayerischen Metall- und Elektroindustrie bereits betriebliche Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Öffnungsklauseln vor.
Reform der Flächentarifverträge muss fortgesetzt werden
Die Reform der Flächentarifverträge im Hinblick auf eine noch betriebsnähere Ausgestaltung darf aber nicht stagnieren. Um sie attraktiv und wettbewerbsfähig zu gestalten, müssen die Flexibilisierungsmöglichkeiten weiter ausgeweitet werden. Insbesondere nach dem Corona-Lockdown müssen die Tarifverträge ihren Beitrag leisten, um unsere Unternehmen strukturell zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Unsere Position bündelt die Forderungen des vbm zu einer Ausweitung der Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen der bayerischen M+E Industrie.
Kontakt
Enno Schad
Geschäftsführer Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft

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