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Autor*in des Beitrags
Felix Eikenkötter
Arbeitsrechtliche Beratung, Prozessvertretung
+49 (0)89-551 78-125 +49 (0)151-25 498 626 E-Mail sendenCorona-Pandemie | Information | 18.03.2022
Bundesgerichtshof: Keine Entschädigung über Soforthilfen hinaus
Die Klage eines Brandenburger Gastronoms auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle wurde abgelehnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des Klägers zurück, der zusätzlich zu den Soforthilfen 27.000 Euro Schadensersatz forderte.
Betroffene des Lockdowns haben nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf eine staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle, die über die gezahlten Corona-Hilfen hinausgeht.
Zur Begründung führte der BGH aus, dass Hilfeleistungen für schwer getroffene Wirtschaftszweige keine Aufgabe der Staatshaftung seien, vielmehr müsse der Gesetzgeber müsse Ausgleichsmaßnahmen treffen. Die nähere Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. In der Pandemie sei der Staat dieser Verpflichtung durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen.
Da weitere Verfahren aus sämtlichen Branchen anhängig sind, wird dieses Urteil Auswirkungen auf die laufenden Verfahren haben.