Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie wird für Anfang 2027 erwartet
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll die Lohntransparenz erhöhen sowie die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit bekämpfen. Auf Unternehmen kommen erweiterte Auskunfts-, Informations- und Berichtspflichten zu. Die EU-Richtlinie hätte bis zum 07. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage wurde aber eine Verschiebung beschlossen. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fällig werden; das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 geplant.
Nach dem Willen des zuständigen Ministeriums soll sich die Umsetzung aufs Notwendige beschränken und möglichst bürokratiearm und wirksam sein. Der Initialaufwand wird für Unternehmen trotzdem spürbar sein.
Umfassende Unterstützung bei der Umsetzung
Im Fokus Entgelttransparenz bekommen Sie einen Überblick über alle bereits vorhandenen und geplanten Services, mit denen wir Sie bei der rechtskonformen Umsetzung in Ihrem Unternehmen unterstützen. Fast alle Angebote sind abhängig vom laufenden Gesetzgebungsverfahren. Sie werden sukzessive veröffentlicht und bei Bedarf aktualisiert.
Auf einen Blick
Services zur Entgelttransparenz
Webinar│Das Wesentliche in 120 Minuten
Mit unserem Webinar bereiten wir Sie auf die Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes in Ihrem Unternehmen vor. Wenn Sie an einem der Termine teilnehmen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an die Referenten zu richten. Selbstverständlich steht Ihnen das Webinar auch als Aufzeichnung zur Verfügung.
Im Betrieb kommunizieren
Die vollständigen Inhalte und Services stehen exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung.