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18.07.24 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information

14. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland

Das 14. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Einfrieren des Vermögens von über 100 weiteren Personen, Unternehmen und Einrichtungen in der EU.
  • Verbot der Erbringung von Wiederverladediensten im Zusammenhang mit russischem Flüssiggas auf dem Gebiet der EU.
  • Einfuhrbeschränkungen für russisches Flüssiggas.
  • Bereitstellungsverbot von notwendigen Waren, Technologien, Dienstleistungen und Finanzhilfen für die Realisierung von im Bau befindlichen Flüssiggas-Projekten.
  • Erweiterung der Aus- und Einfuhrbeschränkungen, um die in den Anhängen ergänzten Güter.
  • Präzisierung des Einfuhrverbots für russische Diamanten.
  • Erweiterung der „No Russia“-Klausel, insbesondere neue Regelungen zu Tochtergesellschaften.
  • Nutzungsverbot des Zahlungsverkehrssystems SPFS durch EU-Unternehmen.
  • Transaktionsverbote für Unternehmen aus Drittländern.
  • Verbote in Bezug auf bestimmte Schiffe und Luftfahrzeuge.
  • Erweiterung des Beförderungsverbots für Kraftverkehrsunternehmen.
  • Einreichung von Anträgen auf Eintragung von Marken, Patenten und anderen Schutzrechten durch russische Staatsangehörige, Personen mit Wohnsitz in Russland oder russischen Unternehmen bei europäischen Ämtern nicht mehr möglich.
  • Verbot der Entgegennahme von Zuwendungen oder wirtschaftlichen Vorteilen von der russischen Regierung oder russischen Staatsunternehmen durch bestimmte Gruppen.

Neu ist zudem die Einführung von Schadensansprüchen für Staatsangehörige und Unternehmen der Mitgliedstaaten gegenüber russischen Einzelpersonen und Organisationen, die ihnen Schaden zugefügt haben.

Mit dem Sanktionspaket sollen bestehende Schlupflöcher geschlossen werden und die Umgehung der Sanktionen verhindert werden.

Alle umgesetzten Sanktionen, die der Rat der EU im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg verhängt hat, finden Sie zusammengefasst im Downloadbereich.