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Autor*in des Beitrags
Tatjana Vargas
Volks- und Außenwirtschaft, Europa, GUS
+49 (0)89-551 78-258 +49 (0)173-578 30 79 E-Mail senden06.05.22 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information
Russland – Herausnahme aus allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU
Die Dual-Use-Verordnung sieht acht allgemeine Genehmigungen der Union für Ausfuhren bestimmter Güter in bestimmte Bestimmungsziele unter bestimmten Nebenbestimmungen und Voraussetzungen vor.
Bislang konnten drei allgemeine Genehmigungen der Union für Ausfuhren nach Russland genutzt werden:
- EU003 – Wiederausfuhr von Gütern nach Instandsetzung oder Ersatz in der EU
- EU004 – Ausfuhr von Gütern für Messen oder Ausstellungen
- EU005 – Ausfuhr von Telekommunikationseinrichtungen
Mit der Delegierten Verordnung 2022/699 der Kommission wird Russland aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union Nummern EU003, EU004 und EU005 herausgenommen, um zu verhindern, dass Russland Zugang zu kritischen Technologien und Dual-Use-Gütern erhält. Bereits erteilte allgemeine Genehmigungen können folglich nicht mehr für die Ausfuhr nach Russland genutzt werden.