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Autor*in des Beitrags
Joachim Feldmann
Geschäftsführer, Finanzierungen und Sonderprojekte
+49 (0)89-551 78-155 +49 (0)174-338 21 98 E-Mail senden30.12.22 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung
Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 unterstützt die KfW Unternehmen, die vom russischen Krieg in der Ukraine und den Sanktionen betroffen sind, mit Konsortialfinanzierungen. Die KfW beteiligt sich an Finanzierungen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risiko-Unterbeteiligung, jeweils zu gleichen Bedingungen wie andere Banken.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die aufgrund des Kriegs durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten haben.
Ein Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt liegt vor, wenn der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre in den Märkten Ukraine, Russland, Belarus mindestens zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Unternehmensgruppe betrug.
Besondere Betroffenheit durch gestiegene Energiekosten wird angenommen, wenn die Energiekosten mindestens drei Prozent des Umsatzes im Jahr 2021 ausmachten.
Weitere Voraussetzungen für die Konsortialfinanzierung sind, dass das Unternehmen zum 31. Dezember 2021 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war und nach der Krise unter der Annahme einer sich im Jahr 2024 wieder normalisierenden wirtschaftlichen Situation in der Lage ist, eine Anschlussfinanzierung zu erhalten.
Die Konsortialfinanzierung kann nicht erfolgen, wenn das Unternehmen während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden ausschüttet.
Die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
Darlehenskonditionen
Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel.
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen bis zur Höhe von
- 15 Prozent des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der letzten drei Jahresabschlüsse oder
- 50 Prozent der Energiekosten in den zwölf Monaten vor dem Monat der Antragstellung.
In besonderen Fällen darf der Darlehensbetrag in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium höher sein, um den nachgewiesenen Liquiditätsbedarf
- bei mittleren Unternehmen in Sinne der EU-Definition für die kommenden zwölf Monate oder
- bei großen Unternehmen für die kommenden sechs Monate
Der Risikoanteil der KfW beträgt in der Regel mindestens 25 Millionen Euro.
Die Risikoübernahme der KfW kann maximal 80 Prozent betragen, ist aber mit Blick auf eine adäquate Risikoverteilung zu den Finanzierungspartnern entweder
- auf maximal 50 Prozent an der Gesamtverschuldung der Unternehmensgruppe oder
- auf maximal 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe
Die KfW beteiligt sich zu den Konditionen (zum Beispiel Laufzeit, Margen, Besicherung) der Finanzierungspartner mit einer Laufzeit bis zu sechs Jahren.
Antragstellung
Die Beteilung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners (Bank, Sparkasse). Der Kreditvertrag kann bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen werden.
Das Merkblatt zum KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung finden Sie hier.