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Autor*in des Beitrags
Joachim Feldmann
Geschäftsführer, Finanzierungen und Sonderprojekte
+49 (0)89-551 78-155 +49 (0)174-338 21 98 E-Mail senden04.01.23 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information
Ukraine-Bürgschaftsprogramme
Um die Folgen von Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine für betroffene Unternehmen abzufedern, haben die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung mehrteilige Hilfsprogramme auf den Weg gebracht. Die erweiterten Ukraine-Bürgschaften der LfA-Förderbank Bayern und das erweiterte Großbürgschaftsprogramm des Bundes unterstützen die Unternehmen beim Erhalt von Krediten.
1. Ukraine-Bürgschaften der LfA-Förderbank Bayern
Antragsberechtigung
Ukraine-Bürgschaften können Unternehmen beantragen, die sich aufgrund des Krieges und den mit ihm zusammenhängenden Sanktionen vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Das gilt insbesondere für Unternehmen, deren durchschnittlicher Umsatz während der vergangenen drei Jahre in den Märkten Ukraine, Russland, Belarus mindestens zehn Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens/der Unternehmensgruppe betrug.
Eine besondere Betroffenheit durch gestiegene Energiekosten liegt insbesondere vor, wenn die Energiekosten mindestens drei Prozent des Umsatzes im Jahr 2021 ausmachten.
Grundsätzlich darf sich das Unternehmen am 31. Dezember 2021 nicht in Schwierigkeiten befunden haben. In besonders begründeten Einzelfällen kann davon für Unternehmen mit einer herausgehobenen volkswirtschaftlichen Bedeutung für Bayern abgewichen werden.
Konditionen
Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittel-Kredite.
Ukraine-Bürgschaften werden bis zu 30 Millionen Euro übernommen.
Der maximale Bürgschaftssatz beträgt in der Regel 80 Prozent, in besonderen Einzelfällen bis zu 90 Prozent.
Nach EU-Beihilferecht dürfen folgende Kredithöchstbeträge je Unternehmen nicht überschritten werden:
- 15 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten drei Rechnungsperioden oder
- 50 Prozent der Energiekosten in den 12 Monaten vor Einreichen des Bürgschaftsantrags oder
- bei besonders starker Betroffenheit der Liquiditätsbedarf der kommenden 12 Monate bei KMU bzw. sechs Monate bei Nicht-KMU.
Die Laufzeit der Ukraine-Bürgschaft beträgt maximal 8 Jahre.
Das jährliche Bürgschaftsentgelt steigt abgestuft mit der Länge der Laufzeit, und zwar
- für KMU von 25 bps im ersten Jahr bis 250 bps im 7. und 8. Jahr
- für Nicht-KMU von 50 bps im ersten Jahr bis 350 bps im 7. und 8. Jahr.
- Für Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt das Bürgschaftsentgelt mindestens 300 bps.
Auf eine persönliche Mithaftung kann verzichtet werden. Das gilt nicht in besonders geregelten Fällen.
Ab Antragstellung sind Ausschüttungen und Entnahmen grundsätzlich erst wieder ab dem 4. Jahr der Bürgschaftslaufzeit zulässig.
Antragstellung
Die Ukraine-Bürgschaft der LfA beantragen Sie über Ihre Hausbank. Da Zusagen aufgrund der BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022 nur bis zum 31. Dezember 2023 möglich sind, sollten die Anträge mit vollständigen Unterlagen
- bis zum 01. November 2023
Das Merkblatt „Bürgschaften der LfA – Bewilligungsgrundsätze“ finden Sie hier . Die Ausführungen zu den Ukraine-Bürgschaften sehen Sie auf Seiten 5 ff. Für Fragen steht Ihnen auch die LfA-Förderbank Bayern zur Verfügung, und zwar telefonisch unter 089-2124-1000 oder per E-Mail unter info@lfa.de.
2. Großbürgschaftsprogramm des Bundes
Wesentliche Eckpunkte:
Antragsberechtigung
Das in der Regel auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet, um nachweislich von Sanktionen gegenüber Russland oder Belarus oder von den Kriegshandlungen in der Ukraine betroffene Unternehmen beim Erhalt von Krediten zu unterstützen.
Betroffenheit liegt insbesondere vor bei Produktionsausfällen/Schließung von Produktionsstätten in Ukraine, Russland, Belarus oder fehlenden Rohstoffen oder Vorprodukten oder gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).
Konditionen
Ermöglicht wird die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Millionen Euro außerhalb strukturschwacher Regionen. Die maximale Bürgschaftsquote beträgt bis zu 80 Prozent, bei besonderer Betroffenheit bis zu 90 Prozent.
Antragstellung
Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank oder über die LfA-Förderbank Bayern, E-Mail: info@lfa.de. Fragen zum Großbürgschaftsprogramm beantwortet Ihnen auch das Bürgschaftsreferat im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Referat55@stmwi.bayern.de.