30.08.22 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information Update: Energiekostendämpfungsprogramm des Bundes
Die Antragsfrist zum Energiekostendämpfungsprogramm wurde bis 30. September 2022 verlängert. Eine neue Fassung des Merkblatts enthält diverse Klarstellungen, unter anderem zum Thema "Heizzwecke", zu Nachweispflichten, zum Begriff "Geschäftsleitung" und zu berücksichtigten Kosten.