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23.07.26 | Pressemitteilung
Pressestatement zum „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ / Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie sind unverrückbare Freiheitsrechte
Bertram Brossardt – Hauptgeschäftsführer des vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.:
„Der beschlossene ‚Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen‘ verkennt, dass Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Freiheitsrechte sind. In erster Linie sind die Tarifvertragsparteien selbst für die Attraktivität und Akzeptanz ihrer Tarifverträge zuständig. Wenn der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen möchte, um die Tarifbindung zu erhöhen, ist der verfolgte einseitige Ansatz der Stärkung der Gewerkschaften und deren Rechte verfehlt.
Zudem beschreibt er die Wirklichkeit der Verbreitung von Tarifverträgen in Deutschland unzureichend. Der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Wert von 80 Prozent Tarifbindung ist willkürlich und ignoriert die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Systeme wirtschaftlicher Beziehungen und Modelle der Lohnfestsetzung in den Mitgliedstaaten. Zudem unterscheidet sich das Ausmaß der Tarifbindung zwischen den Wirtschaftszweigen in der Bundesrepublik stark.
Inakzeptabel ist, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen bei der Arbeitszeit als konkrete Maßnahme für Anreize zur Stärkung des Tarifvertragssystems genannt werden. Wir lehnen einen Tarifvorbehalt bei der Arbeitszeitflexibilisierung strikt ab. Nicht nur untergräbt die Verwässerung eines zentralen Reformversprechens den von der Bundesregierung gegenüber der Wirtschaft versprochenen Erneuerungskurs massiv, sondern sie stellt auch einen eindeutigen Bruch mit dem Koalitionsvertrag dar. Der Tarifvorbehalt darf sich unter keinen Umständen durchsetzen.
Mit der Ankündigung eines digitalen Zugangsrechts für Gewerkschaften setzt die Bundesregierung ihren Kurs zusätzlicher Regulierung fort. Dafür besteht kein Bedarf – das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass Gewerkschaften bereits nach geltendem Recht ausreichende Möglichkeiten an Kommunikationswegen haben.
Im Übrigen besteht kein Automatismus, dass die Beschäftigten außerhalb eines Flächentarifvertrags schlechte Arbeitsbedingungen haben. Flächentarifvertragliche Regelungen als Leitbedingungen einer Branche strahlen auch hier aus.
Fazit: Mit dem Aktionsplan werden Tarifverhandlungen nicht gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts nicht gestärkt.“