Arbeitsorganisation | Information | 02/23
COVID-19-Schutzimpfung wird Teil der Regelversorgung
Mit Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) am 07. April 2023 ändert sich die Haftung bei Impfschäden. Auch für Betriebsärzt*innen ergeben sich dann Änderungen in den Prozessen.
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