21.12.22 | Arbeitsorganisation | Information
Neue Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“ veröffentlicht
Eine umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet alle Arbeitsbedingungen und die damit verbundenen Gefährdungen. In dieser Form trägt sie dazu bei, den betrieblichen Gesundheitsschutz und die persönliche Gesundheit der Beschäftigten zu fördern.
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