14.06.23 | Arbeitsorganisation | Information
3. Aktualisierung BMAS-Merkblatt – Anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem mobilen Arbeiten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sein Merkblatt zum grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten erneut aktualisiert. Anlass dafür ist die neue Rahmenvereinbarung der europäischen Verwaltungskommission und damit einhergehende Ausnahmen beim anzuwendenden Sozialrecht.
Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.