Arbeitsorganisation | Information | 06/22
Erneute Verlängerung der Ausnahme für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer
Für Grenzgänger, die vorübergehend ihre Tätigkeit ganz oder teilweise von zu Hause aus ausüben, wurden die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen hinsichtlich des anwendbaren Sozialversicherungsrechts um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.
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