27.04.23 | Arbeitsorganisation | Information
Grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten: Rahmenvereinbarung für EU-Mitgliedstaaten
Die europäische Verwaltungskommission hat eine Rahmenvereinbarung erarbeitet, wonach sich grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten nicht auf das anwendbare Recht der sozialen Sicherheit auswirkt. Der Anteil der grenzüberschreitenden mobilen Arbeit muss dafür allerdings unter 50 Prozent liegen.
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