Letzte Aktualisierung: 30. April 2020
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Tarifliche Freistellungstage
Laut Tarifvertrag können bestimmte Arbeitnehmergruppen anstelle der Auszahlung des Tariflichen Zusatzgeldes (jährliche Zahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsverdientes) eine bezahlte Freistellung für acht Tage beantragen.
Beantragen können diese Freistellung Arbeitnehmer, die eigene Kinder bis acht Jahre oder pflegebedürftige Angehörigen betreuen, und in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit tätig sind.
Unser Merkblatt Tarifliche Freistellungstage informiert Sie über
- die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs,
- notwendige Vorüberlegungen und
- konkrete Ausgleichsmöglichkeiten von Freistellungstagen.
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Merkblatt: Tarifliche Freistellungstage / T-ZUG
Kontakt
Dr. Christoph Picker
Leiter Arbeitswissenschaft
+49 (0)89-5517891-518

