Letzte Aktualisierung: 27. September 2018
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Verkürzte Vollzeit nach Tarif
Mit dem Tarifabschluss 2018 wurde ein tariflicher Anspruch auf eine sogenannte verkürzte Vollzeit vereinbart, mit der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für mindestens sechs und höchstens 24 Monate auf bis zu 28 Stunden verkürzen können.
Das Entgelt, sowie alle Leistungen, die sich auf die individuelle reguläre Wochenarbeitszeit beziehen, reduzieren sich entsprechend (mit Ausnahme des TV AVWL). Im Rahmen dieser Arbeitszeitreduzierung ist das fehlende Arbeitszeitvolumen mit entsprechender Qualifikation zu kompensieren und bei der Verteilung der Arbeitszeit ist zu prüfen, ob das Wunschmodell des Arbeitnehmers im Betrieb umsetzbar ist oder nicht.
Unser Merkblatt Verkürzte Vollzeit nach Tarif informiert Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten der verkürzten Vollzeit.
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Merkblatt: Verkürzte Vollzeit nach Tarif
Ansprechpartner
Jürgen Lindner
Arbeitswissenschaft

