Letzte Aktualisierung: 28. November 2019
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Tätigkeitenvergleich nach dem Entgelttransparenzgesetz
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigen. Hierzu enthält das Gesetz das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Um festzustellen, ob eine Beschäftigte und ein Beschäftigter eine gleichwertige Arbeit verrichten, muss geprüft werden, ob sich diese in Bezug auf verschiedene objektive Faktoren in einer vergleichbaren Lage befinden. Zu den für den Vergleich entscheidenden Faktoren zählen die Art der Arbeit, die Ausbildungsanforderungen und die Arbeitsbedingungen. Diese Faktoren sind in einer Zusammenschau zu beurteilen. Nur wenn diese Faktoren zusammengenommen Tätigkeiten umschreiben, die vergleichbar sind, kann von gleichwertiger Tätigkeit gesprochen werden.
Wir haben für Sie eine Liste mit möglichen Kriterien zu den gesetzlich definierten Faktoren zusammengestellt.
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EntgTranspG: Kriterien Tätigkeitenvergleich
Ansprechpartner
Dr. Christoph Picker
Leiter Arbeitswissenschaft