Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle
Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.
Log-in
Autor*in des Beitrags
Sophia Markuse
Projekte, Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung
+49 (0) 89-55178-215 +49 (0) 151-40460932 E-Mail senden23.09.26 | Ausbildung + PE | Information
Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit – Unterstützung bei der Fachkräftesicherung vor Ort
Der Arbeitgeber-Service (AG-S) der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei der Personalgewinnung, vermittelt passende Bewerber*innen und berät zur Qualifizierung von Beschäftigten.
Über die kostenlose Servicerufnummer können Sie den für Ihr Unternehmen zuständigen Ansprechpartner beim AG-S erreichen: Kontakt zum AG-S
Personal gewinnen und alternative Potenziale erschließen
Der AG-S unterstützt Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Arbeits- und Fachkräften. Dafür übermitteln Betriebe der Bundesagentur für Arbeit ein Anforderungsprofil ihrer offenen Stelle. Auf dieser Grundlage schlägt der AG-S geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor.
Ergänzend berät der AG-S zu alternativen Besetzungsmöglichkeiten. Dazu können beispielsweise die Ausbildung und Umschulung, die Qualifizierung von Beschäftigten sowie die bessere Nutzung vorhandener Kompetenzen gehören. Wenn im Inland nicht ausreichend geeignete Bewerber*innen gefunden werden können, berät der AG-S auch über Rekrutierungswege aus dem Ausland.
Arbeitsmarktberatung mit Blick auf den Betrieb
Die Arbeitsmarktberatung des AG-S geht über die reine Unterstützung bei der Besetzung offener Stellen hinaus. Gemeinsam mit dem Unternehmen können unter anderem die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes, regionale Besetzungschancen und alternative Wege der Personalgewinnung betrachtet werden. Auch Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung, zu Arbeitszeitmodellen und zu attraktiven Arbeitsbedingungen können Teil der Beratung sein.
Beschäftigte für die Arbeit von morgen qualifizieren
Technologische Entwicklungen, Digitalisierung und der Strukturwandel verändern Tätigkeiten und Kompetenzanforderungen. Die Qualifizierung vorhandener Beschäftigter kann dazu beitragen, Wissen im Unternehmen zu halten und Beschäftigte entsprechend des jeweiligen Bedarfes weiterzuentwickeln.
Der AG-S berät Unternehmen zu Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch anerkannte Teilqualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein.
Zudem stellt der AG-S eine Qualifizierungsberatung für kleine und mittlere Betriebe zur Verfügung, um frühzeitig Qualifizierungsbedarfe zu erkennen.
Finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungen
Im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung kann die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Zusätzlich können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich sein, wenn Beschäftigte während der Weiterbildung im Betrieb ausfallen.