Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2022
Information
Einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a IfSG
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt weiterhin. Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen grundsätzlich geimpft oder genesen sein. Wir haben unsere Handlungshilfe für die Betriebe dazu aktualisiert.
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Dr. Joachim Wutte
Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht, Infektionsschutzgesetz

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