Letzte Aktualisierung: 06. Mai 2022
Leitfaden
Entschädigung bei Arbeitsausfall durch pandemiebedingte Absonderung oder Kinderbetreuung
Bei pandemiebedingtem Arbeitsausfall wegen Absonderung oder zur Kinderbetreuung gibt es staatliche Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Anträge auf Erstattung können noch bis zu zwei Jahre nach dem Ausfall gestellt werden. Unser Leitfaden erläutert Rechtsfragen und gibt wichtige Hinweise.
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Dr. Joachim Wutte
Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht, Infektionsschutzgesetz

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