Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

02.09.26 | International | Information

Evaluation der Dual-Use-Verordnung

Die EU-Kommission hat damit begonnen, die Verordnung (EU) 2021/821 (sog. Dual-Use-VO) zu evaluieren. Die Verordnung kontrolliert auf europäischer Ebene die Ausfuhr, die Vermittlung, die technische Unterstützung, die Durchfuhr und die Verbringung im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern.

Mit einer gezielten Stakeholder-Umfrage richtet sich die EU-Kommission an Unternehmen, die Dual-Use-Güter ausführen oder auf eine andere Art und Weise von der Verordnung tangiert werden.

Mithilfe der Rückmeldungen der Industrie soll bewertet werden, ob

  • die Dual-Use-Verordnung ihre Zwecke effizient und effektiv erfüllt,
  • die Dual-Use-Verordnung mehr Rechtssicherheit in Bezug auf den immateriellen Technologietransfer gebracht hat,
  • die zuständigen nationalen Behörden die Dual-Use-VO auf eine Art und Weise implementieren, die für betroffene Unternehmen nachvollziehbar sind,
  • sich die strengen EU-Kontrollen ungünstig auf die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auswirken,
  • technische Innovation unter den strengen Kontrollen leidet,
  • der Kontrollaufwand in der EU im Verhältnis zu den erreichten Sicherheitszielen angemessen ist.

Betroffene Unternehmen können sich noch bis zum 11. September 2026 an der Stakeholder-Umfrage beteiligen.