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02.09.26 | International | Information
Evaluation der Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat damit begonnen, die Verordnung (EU) 2021/821 (sog. Dual-Use-VO) zu evaluieren. Die Verordnung kontrolliert auf europäischer Ebene die Ausfuhr, die Vermittlung, die technische Unterstützung, die Durchfuhr und die Verbringung im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern.
Mit einer gezielten Stakeholder-Umfrage richtet sich die EU-Kommission an Unternehmen, die Dual-Use-Güter ausführen oder auf eine andere Art und Weise von der Verordnung tangiert werden.
Mithilfe der Rückmeldungen der Industrie soll bewertet werden, ob
- die Dual-Use-Verordnung ihre Zwecke effizient und effektiv erfüllt,
- die Dual-Use-Verordnung mehr Rechtssicherheit in Bezug auf den immateriellen Technologietransfer gebracht hat,
- die zuständigen nationalen Behörden die Dual-Use-VO auf eine Art und Weise implementieren, die für betroffene Unternehmen nachvollziehbar sind,
- sich die strengen EU-Kontrollen ungünstig auf die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auswirken,
- technische Innovation unter den strengen Kontrollen leidet,
- der Kontrollaufwand in der EU im Verhältnis zu den erreichten Sicherheitszielen angemessen ist.
Betroffene Unternehmen können sich noch bis zum 11. September 2026 an der Stakeholder-Umfrage beteiligen.