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27.09.23 | International | Information

Neue EU-Sanktionen gegenüber dem Iran

Mit der Annahme der Durchführungsverordnung 2023/1779 hat der Rat der EU am 15. September 2023 beschlossen, vier weitere natürliche Personen und sechs juristische Personen in die Liste derjenigen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen im Kontext der bestehenden Menschenrechtssanktionen gegen den Iran unterliegen.

Unter den neu gelisteten Personen befinden sich der Stellvertreter des Oberbefehlshabers des Korps der Iranischen Revolutionsgarde und die Polizeikommandanten der Provinzen Mazandaran und Fars.

Der Rat hat ferner beschlossen, das Gefängnis Kachui und dessen Direktor, die Gefängnisse Sanandaj, Zahedan und Isfahan, ebenso wie die Tasnim News Agency (Nachrichtenagentur Tasnim) gemeinsam mit dem Supreme Council of Cyberspace (Oberster Rat des Cyberspace) in die Liste aufzunehmen.

Restriktive Maßnahmen gelten nun für insgesamt 227 natürliche Personen und 43 juristische Personen. Sie bestehen aus einem Einfrieren von Vermögenswerten (Verfügungsverbot), einem Reiseverbot in die EU und einem Verbot, den aufgeführten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung zu stellen (Bereitstellungsverbot).