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07.09.26 | International | Information

Neue Nachweispflichten bei der Einfuhr von Stahl: Konkretisierte Melt-and-Pour-Anforderungen

Ab dem 01. Oktober 2026 sind Melt-and-Pour-Nachweise bei der Einfuhr von Stahl in die Europäische Union verpflichtend. Bei unvollständigen Unterlagen kann die Einfuhr von der Zollstelle abgelehnt werden. Wir erläutern die Details.

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