13.06.23 | International | Information
Update: Mobiles Arbeiten im Ausland – Rahmenvereinbarung für EU-Mitgliedstaaten
Die europäische Verwaltungskommission hat eine Rahmenvereinbarung erarbeitet. Unter gewissen Voraussetzungen wirkt sich demnach der Anteil der grenzüberschreitenden mobilen Arbeit nicht auf das anwendbare Recht der sozialen Sicherheit aus. Sie finden im Artikel nun auch die Unterzeichnerstaaten.
Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.