Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2018
Information
Auswirkungen des Brexit auf Entsendungen in das Vereinigte Königreich
Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes können Entsandte nur noch bis 29. März 2019 in der deutschen Sozialversicherung bleiben.
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Ansprechpartner
Karolina Bihler
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung
+49 (0)89-551 78-233

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