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16.03.23 | Nachhaltigkeit | Information

EU-Kommission legt Vorschläge zur Reform des EU-Strommarktes vor

Die EU-Kommission hat am 14. März 2023 Vorschläge zur Reform des EU-Strommarktes vorgelegt. Diese sehen verschiedene Maßnahmen vor, die zu einer erneuerbaren, nicht-fossilen und erschwinglichen Energieversorgung beitragen sollen. Eine besondere Rolle sollen langfristige Verträge für erneuerbare Energien sowie eine stärkere Flexibilisierung des Stromsystems spielen.

Stabilisierung der Energiepreise durch langfristige Verträge

In ihrem Vorschlag fordert die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten auf, sog. Power Purchase Agreements (PPAs) zu unterstützen. PPAs sind private langfristige Stromabnahmeverträge zwischen einem Stromerzeuger und einem Stromabnehmer. Um mit den PPAs einhergehende finanzielle Risiken für die Stromerzeuger zu reduzieren, sollen Instrumente wie z. B. Garantieregelungen eingeführt werden.

Sämtliche staatliche Förderungen für Investitionen in eine erneuerbare und nicht-fossile Stromerzeugung (aus Wind- und Solarenergie, Geothermie, Wasser- und Kernkraft) sollen in Form von zweiseitigen Differenzverträgen (Contracts for Differences – CfD) erfolgen. Hierbei wird für einen bestimmten Zeitraum ein Vertrag zwischen einem Betreiber einer Stromerzeugungsanlage und dem Staat abgeschlossen. Zentraler Bestandteil des Vertrags ist ein Vertragspreis, der die Erlöse des Anlagenbetreibers absichert. Liegt der Marktpreis für Strom unter dem Vertragspreis, erhält der Anlagenbetreiber die Differenz ausgezahlt. Liegt der Marktpreis über dem Vertragspreis muss der Anlagenbetreiber die Differenz an den Staat zahlen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die aus den CfD resultierenden Einnahmen an alle Stromverbraucher weitergegeben werden.

Flexibilisierung der Energiesysteme

Die Mitgliedstaaten sollen ab 2025 regelmäßig Berichte vorlegen, in denen sie bewerten, wie hoch ihr Bedarf an Flexibilitäten für die Integration erneuerbarer Energien in das Stromsystem ist. Zudem sollen sie indikative nationale Ziele für den Ausbau nicht-fossiler Flexibilitäten wie z. B. im Bereich der Laststeuerung (Demand Side Response) und Energiespeicherung festlegen. Des Weiteren sollen sie neue Förderinstrumente für den Ausbau entsprechender Flexibilitäten entwickeln können.

Verringerung von Versorgungsrisiken

Zur Verbesserung der Preisstabilität sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Energieversorger über Absicherungsstrategien gegenüber Preisrisiken verfügen und diese anwenden. Auch PPAs sollen Bestandteil solcher Absicherungsstrategien sein können.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird im nächsten Schritt an das EU-Parlament und der Rat der EU übermittelt.