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12.10.22 | Nachhaltigkeit | Information

Vorschläge der Gaskommission für eine Gaspreisbremse

Am 10. Oktober 2022 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gas und Wärme“ Vorschläge für eine Gas- und Wärmepreisbremse vorgestellt. Sie sollen zu einer schnellen Entlastung für private Haushalte und Unternehmen führen, ohne jedoch Anreize zur Verbrauchseinsparung zu unterlaufen.

Private Haushalte und KMU

Für SLP-Kunden (Standardlastprofil, private Haushalte und KMU) ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

1. Im Dezember 2022 soll der Staat einmalig die Abschlagszahlung auf Basis der Abschlagszahlung von September 2022 übernehmen.

2. Von März 2023 bis April 2024 wird ein garantierter Bruttopreis von 12 ct/kWh für 80 Prozent des Verbrauchs definiert, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für Mengen oberhalb des Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Für Fernwärmekunden wird analog ein garantierter Bruttopreis von 9,5 ct/kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent festgelegt.

Industrie

Für industrielle Verbraucher (RLM-Kunden mit geregelter Lastgangmessung und einem Verbrauch größer als 1,5 Millionen kWh/a, insgesamt ca. 25.000 Unternehmen) wird ein Kontingent des Gasverbrauchs von 70 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021 definiert.

Für dieses Kontingent wird ein garantierter Beschaffungspreis von 7 ct/kWh festgelegt. Dies entspricht ungefähr dem garantierten Bruttopreis für Privatkunden von 12 ct/kWh. Für Mengen oberhalb des Kontingents gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden, wobei noch keine weiteren Details zu den Vorgaben bekannt sind. Subventioniertes Gas darf zu Marktpreisen weiter veräußert werden.