Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2021
Information
CSR-Berichtspflicht: Hinweise für betroffene Unternehmen
Für das Geschäftsjahrs 2017 müssen bestimmte Unternehmen in Deutschland erstmals über ihr Engagement zu Corporate Social Responsibility (CSR) berichten und sind aufgefordert, nichtfinanzielle Informationen im Rahmen des Lageberichts oder eines gesonderten Nachhaltigkeitsberichts offenzulegen.
Betroffen sind davon große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie Banken und Versicherungen.
Unsere Informationsbroschüre zeigt auf, welche Angaben nötig sind, um den Anforderungen der CSR-Berichtspflicht nachzukommen.
Kontakt
Beate Neubauer
CSR / Nachhaltigkeit, Soziale Marktwirtschaft, Alterssicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Gesundheitswirtschaft, FKS+
+49 (0)89-551 78-214
