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Autor*in des Beitrags
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
+49 (0) 89-551 78-534 +49 (0) 173-573 89 22 E-Mail senden23.09.26 | Nachhaltigkeit | Information
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überarbeitung abgeschlossen
Aufgrund der im Zuge des Omnibus-I-Verfahrens angepassten Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) erfolgte auch eine Überarbeitung des ESRS - European Sustainability Reporting Standard. Die Europäische Kommission veröffentlichte die delegierte Verordnung zu den überarbeiteten ESRS am 21. September 2026. Die Verordnung tritt am 10. November 2026 in Kraft.
Der neue delegierte Rechtsakt ersetzt die bisher geltenden Standards vom 31. Juli 2023. Die neuen Standards gelten ab dem Geschäftsjahr 2027 (Erstberichterstattung 2028) für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Bereits berichtspflichtige Unternehmen können für das Geschäftsjahr 2026 zwischen den ESRS von 2023 und den neuen Standards wählen.
Einschätzung
Leider erreicht der überarbeitete ESRS das im Omnibus-I-Paket formulierte Ziel einer deutlich einfacheren Berichterstattung nicht.
Zwar werden einzelne Berichtspunkte reduziert, die tatsächliche Entlastung fällt jedoch deutlich geringer aus als von der Kommission dargestellt. Besonders kritisch sind die sozialen Standards, die zu komplex, teilweise rechtlich unscharf und mit zusätzlichen Dokumentations-, Daten- und Prüfpflichten verbunden sind.
Problematisch bleiben insbesondere Anforderungen zu Entgelt, sozialem Schutz, Menschenrechts- und Diskriminierungsvorfällen, Beschäftigtendaten sowie Wertschöpfungsketten, da sie teils über das CSRD-Mandat hinausgehen, sensible Daten betreffen oder bestehende nationale und europäische Regelungen duplizieren.