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Autor*in des Beitrags
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
+49 (0) 89-551 78-534 +49 (0) 173-573 89 22 E-Mail senden04.09.26 | Personal | Information
Evaluation des bAV-Förderbeitrags für Geringverdiener
Das Bundesfinanzministerium hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgesehenen Evaluation des Förderbetrags zur betrieblichen Altersvorsorge nach § 100 EStG beauftragt. Das hierzu übersandte Schreiben zur Evaluationsbefragung finden Sie im Downloadbereich.
Hintergrund
Mit dem bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung von Beschäftigten mit geringem Einkommen steuerlich gefördert. Der Förderbetrag beträgt 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro jährlich. Voraussetzung für eine Förderung ist u. a. ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von mindestens 240 Euro jährlich und bei monatlicher Lohnzahlung ein Arbeitslohn von höchstens 2.575 Euro im Monat.
Für die Evaluation bittet das BZSt um Einschätzungen und Erfahrungen der Verbände sowie ihrer Mitgliedsunternehmen. Hierfür stehen getrennte Online-Fragebögen für Spitzenverbände und Unternehmen zur Verfügung.
Bewertung
Aus Arbeitgebersicht sollte die Evaluation insbesondere die Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis berücksichtigen und aufzeigen, welche Hemmnisse einer stärkeren Nutzung des bAV-Förderbetrags entgegenstehen.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung sollten weiter verbessert werden. Die Geringverdienerförderung soll auch auf bislang nicht einbezogene Durchführungswege ermöglicht werden.
Nächste Schritte
Wir bitten Sie, sich an der Evaluationsbefragung zu beteiligen. Die Teilnahme ist bis zum 30. Oktober 2026 möglich.