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Autor*in des Beitrags

Sebastian Etzel

Tarifrecht /-beratung, Altersvorsorge

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Automatische Differenzierung des Zusatzbetrages in den Jahren 2023 / 2024

Tarif | Leitfaden | 06/23

Automatische Differenzierung des Zusatzbetrages in den Jahren 2023 / 2024

2023 und 2024 können Unternehmen den Zusatzbetrag verschieben und eventuell vollständig entfallen lassen, wenn die Verschiebung bis Ende Juni des jeweiligen Jahres vorgenommen wird. Die Verschiebung muss Arbeitnehmern und Betriebsrat bekanntgegeben und den Tarifvertragsparteien angezeigt werden.

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