Für Unternehmen ohne Tarifbindung ist es möglich, sich der im ERA-Tarifvertrag geregelten Methodik beim variablen Entgelt anzuschließen. Folgende Entgeltgrundsätze stehen analog zum ERA-TV zur Ermittlung des leistungsabhängigen Entgelts zur Verfügung:
- Zeitentgelt
- Leistungsentgelt (Akkord, Prämie)
- Zielentgelt
Das Leistungsergebnis ist abhängig vom Entgeltgrundsatz mit den nachfolgenden Methoden zu ermitteln:
| Entgeltgrundsatz | Methode |
| Zeitentgelt | Leistungsbeurteilung |
| Leistungsentgelt (Akkord, Prämie) | Kennzahlenvergleich |
| Zielentgelt | Soll-/Ist-Vergleich im Rahmen einer Zielvereinbarung |
Nicht tarifgebundene Unternehmen können darüber hinaus weitere Grundsätze und Methoden festlegen. Bitte beachten Sie hierbei: Jede Einführung oder Änderung dieser Entgeltgrundsätze und Methoden sowie die Festlegung des Geltungsbereiches ist mit dem Betriebsrat zu vereinbaren.
Dabei sind die Unternehmen nicht an alle Detailbestimmungen des ERA-Tarifvertrags zum Beispiel in den §§ 6, 7, 8, 9 und 10 ERA-TV gebunden. Auch die konkreten Verfahrensregelungen können die Unternehmen selbst treffen.
Die Arbeitswissenschaft berät Sie bei den Gestaltungsmöglichkeiten des leistungsabhängigen Entgelts und zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden - Leistungsbeurteilung, Akkord, Prämie, Zielvereinbarung - auf. Wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.

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