Unternehmen ohne Tarifbindung sind bei der Definition der Bewertungskriterien frei.
Im ERA-Tarifvertrag (ERA-TV) sind als Bewertungskriterien fachliche Qualifikation und Handlungsspielraum festgelegt und in 12 Entgeltgruppen mit 13 Niveaus geregelt.
Hiervon sind alle systematischen und zweckmäßigen Abweichungen möglich. So könnte z. B. auf das Kriterium des Handlungsspielraums verzichtet und nur die berufliche Qualifikation als Bewertungskriterium für ein betriebliches Vergütungssystem festgelegt werden. Auch die Zahl der Entgeltgruppen kann frei gewählt werden. So wäre z. B. eine Unterscheidung in Kriterien wie Anlernen, Berufsausbildung, Meister, Techniker und Hochschule sowie Führungsfunktionen denkbar.
Die Arbeitswissenschaft unterstützt Unternehmen bei der Definition von zweckmäßigen Bewertungskriterien für die Entwicklung eines betrieblichen Entgeltsystems.

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